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Die Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein unvollständiges Impressum abgemahnt werden kann, ist bisher nicht immer leicht nachzuvollziehen. Mal berechtigt bereits ein abgekürzter Vorname zu einer Abmahnung. Dann wiederum soll dies eine bloße Bagatelle darstellen. In Zukunft wird die Rechtsprechung einheitlicher ausfallen: Fehler bei Impressumsangaben werden vermutlich generell abmahnbar sein.
Beitrag von Unbekannt
17.10.2008, 16:31 Uhr
Diese Gesetzesfluten gibt es nur in Deutschland.
Wer soll da noch durchblicken?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
... ach leute!! das ist doch alles korrupt!! Daher wird alles "offen" gehalten!!!
Impressum: Banale Fehler bei Angabe des Impressums sind (wohl) sämtlich abmahnbar von 04.10.2008
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