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Die Fülle an Informationspflichten gegenüber Kunden scheint nicht genug, der Gesetzgeber legt nach: Am 17.05.2010 tritt die neue „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ in Kraft. Zu einer Vereinfachung führt das nicht, denn die auch bisherigen Informationspflichten bleiben weiter bestehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und Abmahnungen rechnen….
Beitrag von Roland Götz
28.05.2010, 23:50 Uhr
Es wird von Woche zu Woche sinnloser überhaupt noch ein Geschäft zu betreiben. Man sollte immer mehr darüber nachdenken Deutschland und den gesamten EU-Bereich zu verlassen. Glücklich wird man hier eh nicht mehr. Diese ganze Paragraphen-Kackerei, sowie ein völlig wirres Steuersystem, welches selbst die Steuerexperten nicht mehr blicken nerven zunehmend und nimmt einem jeglichen Spass am Geschäftsleben.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Zuerst sollte man die Regeln der Qualität der Anfrage zuerst definieren! Es kann doch nicht sein, das jeder Hanswurst unverständliche Mails schreibt und man darauf alles über sich erzählen muss. Beispiel: Wir bekommen täglich viele Mails mit folgenden spärlichen Inhalt: "Was Kostest bei Ihnen... » Weiterlesen
Ich blicke so langsam nicht mehr durch.Wie sind ein Unternehmen,welches Hauser entrümpelt/ entmüllt,kleine Abbrucharbeiten nicht tragender Wände vornimmt usw.Fallen wir auch unter dieser Regelung? Wir betreiben dazu eine Webseite,es steht eigentlich alles drin( Impressumsplficht ),AGBS,usw.Wer soll... » Weiterlesen
Ich denke mittlerweile ist der sicherste Job in Deutschland HARTZ IV. Mit Ehefrau und 5 Kindern ist mein Einkommen auf Jahre gesichert.
Wir sind eine Augenarztpraxis. Betrifft uns das Thema dann auch??
Liebe Angehörige der juristischen Berufe. Wie zuvor in einem kommentar beschrieben kommt der Dienstleister und nicht nur dieser, auch der Unternehmer seiner eigentlichen Arbeit bald nicht mehr nach! Es ist offensichtlich dass hier "System dahinter steckt". Die "einen" der juristsichen Berufe... » Weiterlesen
Sehr geehrte Frau Ochse, ja, viele der Informationspflichten überschneiden sich. Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Impressum auf Ihrer Homepage vorhalten, erfüllen Sie die meisten Voraussetzungen bereits. Wir empfehlen, die Angaben zur Berufshaftpflicht auf der Homepage vorzuhalten, z.B. ebenfalls im... » Weiterlesen
Danke für den ausführlichen Artikel. Vieles davon ist mir nicht neu, ich dachte eigentlich, das gilt bereits durch Telemediengesetz. Interessant ist für mich die Sache mit der Berufshaftpflicht: muss ich die Versicherung auf meiner Homepage nennen oder reicht es aus, sie im Behandlungsvertrag mit... » Weiterlesen
Ist mal wieder typisch! Als Dienstleister ist man der "Harry der Nation". Man muss so viele Voraussetzungen erfüllen, dass man vor lauter Prüfpflichten nicht mehr dazu kommt die eigentliche Dienstleistung für den Kunden zu erbringen. Und dann bekommt man wieder zu hören: Servicewüste Deutschland!... » Weiterlesen
Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010 von 13.05.2010
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