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Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt (14c O 234/09), dass auf Umverpackungen aufgedruckte
Preisangaben, welche nicht „als unverbindlich“ gekennzeichnet sind gegen Kartellrecht verstoßen können.
Beitrag von Roman
27.05.2010, 15:15 Uhr
Dumme Frage: wer kontrolliert eigentlich, ob ein Produkt der "unverbindlichen Preisempfehlung" gemäß verkauft wird oder nicht? Fällt das nur dem Konkurrenzunternehmen auf oder gibt es da richige Kontrolleure, die die Regale systematisch durchsuchen?
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