Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Wer Batterien herstellt oder verkauft, hat eine ganze Reihe von Vorschriften bezüglich der Entsorgung und Kennzeichnung der Batterien zu beachten. Die folgenden Leitfragen/-punkte können bei der Auffindung der entscheidenden Regelungen behilflich sein.
Beitrag von Michael
22.05.2010, 22:21 Uhr
Schönen Tag
Ich habe über ein Großmarkt batterien zum weiterverkauf erworben
und bei ebay reingestzt 10 Tage später habe ich von einen Anwalt eine Unterlassungsklage bekommen die z.t 560 € ca hat (6000) mit welchen recht
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Meine Gedanken zu der Abmahnungswelle Ecocell Haben sie schon mal nach dem Anwalt und den angeblichen Mandanten gegoogelt oder per Teleauskunft die Herren gesucht :-) Schon geschaut wieviele Betroffene es vermutlich gibt, wieviele Angebte seit Dienstag bei EBAY von den Händlern gestoppt... » Weiterlesen
Zu Punkt 6: die Batterien die in den Geräten importiert werden (z.B. Fernbedienungen) müssen laut BattV/BattG auch registriert werden, verstehe ich das richtig?
Batterieverordnung - Was beim Verkauf von Batterien beachtet werden muss von 07.02.2009
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de