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Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Beitrag von Rainer Spies
20.05.2010, 17:18 Uhr
Natürlich ist das eine schöne Bereicherungsmöglichkeit für an sich dünnbrüstige Winkeladvokaten. Hier wird mit unsinnigen Spitzfindigkeiten in den Verfahren eine an sich sinnvolle Einrichtung pervertiert. Die teilweise geführten Abmahnverfahren gegen in der Regel kleine E-Bay-Verkäufer sind inhaltlich zum Teil wirklich lächerlich.
Vielleicht rückt der Gesetzgeber ja diesen Geschäftemachern des Abmahnwahns langsam auf die Pelle und bringt das wieder ins Lot. Oder war dies als Beschäftigungstherapie für Blingängerjuristen gedacht?
Der normale Bürger ist halt nicht so bescheuert, wie man uns gelegentlich glauben machen will. Gesunder Menschenverstand lässt grüßen.
LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert von 26.03.2010
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