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Das LG Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2010, Az.: 2a O 295/09) hat jüngst entschieden, dass die Anmeldung einer Marke ohne beabsichtigte konkrete Vertriebstätigkeit, bösgläubig ist. Ansprüche wegen Markenverletzung, die auf einer solchen Markeneintragung gestützt sind, sind rechtsmissbräuchlich.
Beitrag von Gast
19.05.2010, 22:30 Uhr
Das LG München hat die Markeninhaberin sogar zur Einwilligung in die Löschung der Marke Stealth verurteilt
http://www.paloubis.com/2010/05/lg-muenchen-diwok-hawk-abmahnung/
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde wohl eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, wie das OLG München entscheiden wird.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Kann man den Löschungsbeschluß irgendwo einsehen? Würde mich interessieren...
LG Düsseldorf: Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen bei bösgläubiger Markenanmeldung rechtsmissbräuchlich von 19.05.2010
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