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Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), sich strafbar macht.
Beitrag von frankb
16.05.2010, 21:17 Uhr
Bin Beruflich unter der Woche in Berlin und würde gern über skyp mit meiner Fsmilie Kontakt halten. Gibt es Erfahrungen wie man seinen Nachtbarn dazu bekommt seinen Wlan Anschluß temporär zu nutzen?
Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar! von 23.05.2008
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