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Wer Werbung für Arzneimittel betreibt, darf hierbei nach der aktuellen Rechtsprechung nicht auf eine Bewertung der Stiftung Warentest zurückgreifen, da der potenzielle Käufer hierdurch unsachlich in seiner Entscheidung zwischen mehreren Mitteln beeinflusst werden könnte. So entschied z.B. das OLG Hamburg in einem aktuellen Urteil (30.06.2009, Az. 3 U 13/09).
Beitrag von Marie
08.05.2010, 12:56 Uhr
Hallo! Also so ganz überzeugt die Argumentation nicht. Selbstverständlich beeinflusst das Testergebnis der Stiftung Warentest die Kaufentscheidung - aber dieses ist doch anhand wissenschaftlicher Studien etc ausgearbeitet worden. Also völlig objektiv. Demnach müsste die Werbung mit klinischen Studien ebenso wettbewerbswidrig sein...
„Lausiges“ Arzneimittel-Marketing: Werbung mit Testergebnissen ist unzulässig von 06.05.2010
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