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Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?
Beitrag von Eva Leven
07.05.2010, 12:26 Uhr
Guten Tag,
wie sieht es denn aus, wenn nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber im Verlauf eines Projekts Insolvenz anmeldet, der Insolvenzverwalter aber das Projekt fortsetzen lässt? Gehen dann die Nutzungsrechte für die schon bei Eintritt der Insolvenz geleisteten 80% der Gesamtleistung (Konzeption eines individuellen CBT-Programms für einen Kunden des Auftraggebers) auf den Auftraggeber bzw. dessen Rechtsnachfolger über, obwohl dieser seinen Teil des Vertrags (die Zahlung des vereinbarten Honorars) insolvenzbedingt nicht einhält?
Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags von 15.12.2006
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