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In Domainstreitigkeiten stellt die Denic eG. dem Rechteinhaber einen sog. Dispute-Eintrag zur Verfügung, um eine Übertragung der Domain an Dritte zu verhindern. Sofern dieser Eintrag unberechtigterweise veranlasst wurde, hat dies grds. einen Löschungsanspruch zur Folge. Einen solchen hatte zuletzt auch das LG Köln (Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08) in einem Fall bejaht, in dem eine Gemeinde („Welle“) einen Dispute-Eintrag zulasten des Domaininhabers („welle.de“) forciert hatte.
Beitrag von Bernd
28.04.2010, 11:36 Uhr
Kiel und Essen kann ich nicht nachvollziehen - Wikipedia kennt auch hier viele Erklärungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kiel_(Begriffskl%C3%A4rung)
http://de.wikipedia.org/wiki/Essen_(Begriffskl%C3%A4rung)
Was wäre währe, wenn essen.de eine Seite für / mit Nahrung währe?
LG Köln: Zum Löschungsanspruch eines unberechtigten Dispute-Eintrages von 22.04.2010
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