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Der BGH hat entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.
Beitrag von Unbekannt
26.04.2010, 07:06 Uhr
Stelle es mir schon makaber vor, wenn man den Tod eines Familienmitgliedes betrauert und gleichzeitig mit Werbung überschüttet wird. Allerdings ist das immer noch besser, als ein Bestatter, der die Trauer & die damit häufig einhergehende Unfähigkeit Entscheidungen zu treffen, ausnutzt, um seine Rechnung gezielt mit Extraleistungen, die gar nicht notwendig sind, hochzutreiben. Dagegegen müsste es mal eine Verbotsnorm bzw. eine Vereinheitlichung der Kosten geben!!
Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig von 23.04.2010
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