Leserkommentar zum Artikel "Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

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Moeglich ein pseudonym Name im Impressum anzugeben

Beitrag von Bernd Schmidt
21.04.2010, 15:19 Uhr

Hallo,

eine Frage, welche ich hoffe doch recht schnell hier beantwortet zu bekommen. Und zwar gab es mal in einer ct oder ix die Aussage, leider weiss ich nicht mehr in welcher dieses war, das man auch einen Pseudonymnamen im Impressum verwenden könnte, solange dieser durch zusätzlichem anbringen des Namens am Briefkasten gekennzeichnet wird.

z.B.
durch Anbringung des Namens Peter Parker an dem Briefkasten

Peter Parker
Mustermann Strasse 1
12345 Musterstadt
Musterland

Danke für Ihre / Eure Antworten

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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    @Roger Gerber Das Impressum bei eBay ist nicht schwer zu finden. Wie verkehrsüblich finden Sie im Fuss der deutschen eBay-Seite gleich an erster Position den Link "Über eBay", auf der sich öffnenden Seite im übersichtlichen Menue links den Link "Impressum". Sie erreichen das eBay Impressum also... » Weiterlesen

  • ebay.de Impressum von Roger Gerber, 10.05.2009, 02:38 Uhr

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  • Impressum als gif abmahnfähig ? von Roger Gerber, 07.05.2009, 19:53 Uhr

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