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Das Landgericht Braunschweig entschied, dass die Bezeichnung von Steinsalz aus der "Salt-Range" als "Himalaya-Salz" nicht gegen das Verbot unzutreffender geografischer Herkunftsangaben verstößt. Dies sah das Gericht vor ein paar Monaten noch anders .
Beitrag von Wolfgang G.
21.04.2010, 11:59 Uhr
Wie kann das denn sein? Also kann ich jetzt als Händler mit "Himalaya-Salz" werben, auch wenn das Salz nicht spezifisch aus diesem Gebirge kommt, ohne dass ich gleich abgemahnt werde? Und was ist mit den Abmahnungen, für die man teuer Geld gezahlt hat? Bekommt die - nun nicht mehr zu recht entstanden- Kosten zurück?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Auf der einen Seite ist es legitim, dass pakistanisches Salz als "Himalaya Salz" bezeichnet wird, auf der anderen Seite darf ein Besteckset, welches nur zu einem gewissen Anteil im Ausland gefertigt wird, nicht die Bezeichnung "made in Germany" tragen. Wie... » Weiterlesen
Würde mal gerne sehen wenn gefüllte Berliner nur noch in Berlin, Nürnberger, Frankurter, Wiener, Kassler etc. nur noch in diesen Städten so genannt werden dürfte. grölllllllllll
Wer bezueglich der Verwendung des Begriffs Himalaya-Salz eine solche UVP abgegeben hat und einen Prozess nicht scheut (!), kann diese natuerlich kuendigen und darauf setzen, dass dann der jeweilige Abmahnverein (zur Zeit reiten 3 davon diese Welle) den Unterlassungsanspruch einklagen muesste und... » Weiterlesen
180 Grad Wende: Laut LG Braunschweig ist Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range" nicht irreführend von 20.04.2010
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