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Immer mehr Online-Händler bieten über Ihre Online-Shops neben dem Verkauf von Waren auch den Verkauf von Gutscheinen an. Außerdem erfreuen sich Präsent-Gutscheine als Mittel zur Kundenbindung einer wachsenden Beliebtheit. Doch auch der Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen sind mit rechtlichen Risiken verbunden, derer sich viele Anbieter nicht bewusst zu sein scheinen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einlösung von Gutscheinen und macht deutlich, dass die Verwendung entsprechender AGB für die Einlösung von Gutscheinen durchaus zweckmäßig ist.
Beitrag von Unbekannt
19.04.2010, 07:08 Uhr
Gutscheine sind nicht immer angenehm; vor allem dann nicht, wenn er Kunde nach einer "Ewigkeit" in den Laden spaziert und das Zettelchen präsentiert...Oft fühlt man sich als Händler in der Klemme, weil man einerseits den Kunden nicht vertreiben will und andererseits Zweifel hat, ob man den uralt-Gutschein überhaupt noch einlösen muss. Aber wie lange ist man denn als Händler verpflichtet einen Gutschein einlösen? Und ab wann läuft die Frist?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Vereinfacht ausgedrückt erwerbe ich mit einem Gutschein dem Grunde nach nichts anderes als einen Anspruch gegen den ausstellenden Händler auf Übergabe und Übereignung eines Gegenstandes, den ich mir als Gutscheininhaber ausgesucht habe. Ein Gutschein stellt somit quasi einen "verbrieften Anspruch"... » Weiterlesen
IT-Recht Kanzlei: Bietet Muster-Einlösebedingungen für Gutscheine zum Verkauf an von 01.03.2010
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