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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Beitrag von Mario Betz
18.04.2010, 19:16 Uhr
Guten Abend! Ich hätte eine Frage, die nur indirekt zu Ihrem Artikel passt. Ist es rechtens, dass Hotels bei gültiger Buchung und erfolgter Nichtanreise eine Stornogebühr iHv 80% des Übernachtungspreises erheben? Wie sieht es da mit den ersparten Aufwendungen des Hoteliers, wie etwa Frühstück, nicht anfallende Reinigungskosten etc. aus? Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich freuen!
Wirksame Klausel: Zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag von 16.04.2010
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