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Praktisch jeder ist schon einmal bei der Lektüre einer Bedienungs- oder Montageanleitung über Sätze wie „addieren welche ölen zu die bolzen“ und ähnlichen Unsinn aus der Übersetzer-Wüste gestolpert. Ärgerlich sind diese Phrasen immer dann, wenn einem Nutzer, der zufällig nicht Koreanisch beherrscht, durch solche Fehler wichtige Informationen fehlen. Ärger können diese Pamphlete aber auch beim Händler verursachen: Er verstößt durch den Vertrieb von Produkten, denen keine verständlichen Instruktionen beiliegen, unter Umständen gegen geltendes Recht.
Beitrag von Katharina T.
10.04.2010, 09:24 Uhr
Gilt eine Montageanleitung schon dann als mangelhaft, wenn sie - weil sie z.B. aus einer Skizze besteht- von mehreren Personen unterschiedlich interpretiert werden kann? Nicht jeder ist ein "Heimwerker-King" und was für Mr. "do-it-yourself" selbstverständlich ist, ist für "Lieschen Müller" ganz unverständlich...
Bedienungs- und Montageanleitungen: Zur rechtlichen Bedeutung von Nippel und Lasche von 01.04.2010
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