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In einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08 und 308 O 175/08) wurde der Musiker Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als „Bushido“, wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von Schadensersatz und Vernichtung verurteilt.
Beitrag von Marco Gaglio
06.04.2010, 16:57 Uhr
Ich finde es ein wenig unqualifiziert pauschal auf "Rapper" zu verweisen, zumal Bushido in Rapkreisen selbst sehr viel Hohn für das Urteil erhalten halt. Man sollte Rapper nicht pauschal als dumm abstempeln, zumal viele Texte ebensovieler Rapper sehr viel Tiefgang bieten. Man sollte sich nur offen auf gewisse Dinge einlassen und nicht zu pauschalen Urteilen neigen.
Hinsichtlich des Hohnes der HiphopCommunity verweise ich auf die entsprechende News auf www.hiphop.de und die Reaktionen darauf...
http://www.hiphop.de/magazin/news/detail/2010/03/24/bushido-urheberklagen-ohne-wirkung/
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
... Halt ein echter Gangster:-) ...
Wer mit Steinen wirft sollte nicht im Glashaus sitzen.
Das ist ja mal lustig! Der Herr Bushido, seines Zeichens "Erfinder" des Bushido-Abmahn-Modells, erfährt nun einmal wie es ist auf der anderen Seite zu stehen. Ganz zu schweigen vom Anstandsgefühl, das man haben sollte, wenn man anderen (häufig auch berechtigt)auf die Finger klopft und im stillen... » Weiterlesen
Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt von 24.03.2010
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