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Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.
Beitrag von Dieter
28.03.2010, 15:30 Uhr
Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen anstellt, dann hege ich doch Zweifel, ob die noch wissen, was sie tun. Jahresverbrauchsangaben von Händlern zu verlangen ist einfach lächerlich, weil nicht möglich. Diese hängen u.a. von Spritpreisen, Einkommen, davon abhängiger Freizeitgestaltung und Familienplanung, gesundlicher Verfassung, Strassenzuständen, Staus, Wetter, ... etc. ab - wer soll das voraussehen können ? Nicht einmal Gott kann das !
Ich bin übrigens kein Händler - nur Verbraucher.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als IT-Recht-Kanzlei das überprüfen und ggf. juristischen Beistand anbieten. Wäre bestimmt für beide... » Weiterlesen
Ja, denn bei den Internetangeboten in „mobile.de“ handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Pkw-EnVKV sind daher nach Maßgabe der Anlage 4 (zu § 5) Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO... » Weiterlesen
Gilt die PKW-EnVKV denn auch für Portale wie etwa "mobile.de"? Laut Ihrer Beschreibung müssten doch auch hier - aufgrund der Bewerbung - CO2-Emissions-Werte, Kraftstoffverbrauch etc angegeben werden. Dem ist aber nicht so! Dem PKW-Inserat sind nur Dinge wie Kilometerstand, Baujahr, Kraftstoffart... » Weiterlesen
Wäre es nicht sinnvoll die Links anzupassen. Also hierhin http://bundesrecht.juris.de/envkg_2002/__1.html statt auf die EnVKV http://bundesrecht.juris.de/envkv/__1.html
Mir leuchtet nicht ein wie realitätsfremd alle Hersteller von PKW die Verbrauchsangaben machen dürfen. Speziell auf Autobahnen kann kaum mit 90 km/h gefahren werden, da sonst auf 2 Spurigen Autobahnen ( z. B. 30 Km München Salzburg) LKW`s, die doch 100 km/h fahren, diese Autos als Hinderniss... » Weiterlesen
Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten! von 01.02.2010
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