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In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH (Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08) entschieden, dass das Google-Adwords-System keinen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt.
Beitrag von Unbekannt
25.03.2010, 07:31 Uhr
War dies sonst nicht immer anders herum? Bin völlig verwirrt und brenne schon auf die ausführliche Darstellung der It-Recht-Kanzlei! Wie war das nochmal: wenn der EuGH urteilt, dann sind alle anderen Urteile der deutschen Gerichte hinfällig? Gott, ist das ein Durcheinander.
EuGH: Kein Markenrechtsverstoß bei Google-Adwords-Werbung von 23.03.2010
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