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Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Das BMJ veröffentlicht einen Leitfaden.
Beitrag von Ramona Hapke
07.10.2008, 15:30 Uhr
Wer wenn nicht das Bundesjustizministerium kann verbindlich sagen, wie ein Impressum auszusehen hat, meine ich. Warum wissen die Abmahn-Anwälte so genau, wann sie abmahnen können? Sorry, aber dieser Leitfaden ist etwas für die Mülltonne, wenn Abmahner immernoch Spielraum haben. Und wer hat mal wieder die Arbeit der Minister bezahlt? (Im Augenblick bin ich wütent.)
BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht von 07.10.2008
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