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Vor dem Landgericht Münster (Urteil vom 17.12.2009; Az.: 025 O 222/09) stritten sich zwei Motorradhändler, die jeweils auf der Internet-Plattform www.mobile.de ihre Waren anbieten. Die Verfügungsklägerin machte dem Verfügungsbeklagten den Vorwurf, die Verbraucher über seine Bevorratung der Ware in relevanter Art und Weise irrezuführen. Das Gericht statuierte in seiner Entscheidung, dass derjenige, der auf der Internet-Plattform www.mobile.de Waren anbietet, nicht als Versandhändler anzusehen ist.
Beitrag von Unbekannt
22.03.2010, 07:26 Uhr
Stimme da voll meinem "Vorredner" zu! Selbstverständlich handelt es sich überwiegend nicht um Gewerbetreibende! Allerdings findet man sehr häufig Einträge von Autohäusern, so dass die Spezifizierung des Gerichts vielleicht doch nicht umsonst war.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Ist doch logisch! Die Plattform ist doch nichts anderes als eine virtuelle Pinwand. Überwiegend Private nutzen die Möglichkeit ihr Auto, Motorrad etc. "loszuwerden". Dass es sich dabei nicht um eine Masse an Fortbewegungsmitteln handeln kann, die angeboten werden, liegt meines Erachtens auf der... » Weiterlesen
LG Münster: Inserenten auf mobile.de sind keine Internetversandhändler! von 17.03.2010
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