Leserkommentar zum Artikel Durchsetzung von Ansprüchen des UWG – Teil 1 - Unterlassen Sie das!

Bei Verstößen gegen das UWG haben vor allem Mitbewerber Ansprüche gegen den oder die Rechtsverletzer. Doch wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen? Was müssen sie tun, um zu erreichen, dass die Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben? Die Anspruchsdurchsetzung ist heute das Thema im neunten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

» Kommentierten Beitrag lesen

Unterlassungserklärung

Beitrag von Tim Weber
22.03.2010, 07:10 Uhr

Kann ich bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung auch handschriftlich Passagen streichen bzw. einsetzen? Oder muss ich dann selbst eine neue Erklärung verfassen? Ist die handschriftliche Formulierung vielleicht formwidrig? Und was bedeutet es, wenn man formuliert: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich? Hat man dadurch einen rechtlichen Vorteil?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Hilfe - ungebetene Anrufer!! von Miriam B., 21.03.2010, 09:15 Uhr

    Meine Frage passt zwar nicht so richtig zum Artikel, aber ich wollte immer schon mal wissen, wie ich mich gegen ungebetene Werbeanrufe schützen bzw. wehren kann. Es bringt mich nämlich auf die sprichwörtliche Palme, wenn ich im wohl und hart verdienten Feierabend zu Hause von "Hinz & Kunz" mit... » Weiterlesen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de