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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.
Beitrag von Unbekannt
18.03.2010, 07:51 Uhr
Kann zwar den Verkäufer verstehen, kann aber auch ein Lied davon singen ein "Montagsauto" zu besitzen. Elektronikfehler bzw. -schäden müsstene einen so gravierenden Mangel darstellen, dass im Automobilbereich eine Ausnahmeregelung der Mängelhaftung gelten müsste. Ich verstehe ja, dass erst einmal nachgebessert werden soll. Aber gerade bei so sensiblen Dingen wie der Auto-Elektronik ist das meist hoffnungslos. Deshalb hat sich der Käufe auch so "gesperrt"...
BGH zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen von 16.03.2010
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