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Interessantes Urteil des LG Bochum: Das Gericht hatte (unter anderem) zu klären, ob die fehlende Kennzeichnung eines in Verkehr gebrachten Elektrogeräts i.S.d. § 7 ElektroG wettbewerbswidrig ist.
Beitrag von Herbert Huber
16.03.2010, 22:43 Uhr
Ich frage mich, was ein "digitaler Bilderrahmen" ist. Ich kann mir nur analoge Bilderrahmen vorstellen, also aus Metall, Holz, Pappe oder sonstigem Material. Vielleicht kann mir jemand das erklären, wie man aus den "digits" 0 und 1 einen Bilderrahmen machen kann.
Halt, jetzt habe ich danach gegoogelt: es sind ganz normale analoge Rahmen, die sich dazu eignen, digitale Bilder in analoge Darstellung umzuwandeln und dann analog wiederzugeben.. Könnte man die nicht alle abmahnen? Da fängt der Schwindel doch schon bei der Bezeichnung an.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Interessant? Ach ja? Das Urteil ist doch keine Überraschung. Da das ElektroG ganz klar die Identifizierbarkeit des Herstellers bezüglich der späteren Entsorgung etc. vorschreibt, überrascht das Urteil nicht wirklich. War doch klar - um nciht zu sagen: glasklar
LG Bochum: Fehlende Kennzeichnung eines Elektrogeräts ist wettbewerbswidrig von 15.03.2010
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