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Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit immer häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen Händler wegen unverlangt zugesandter Werbe-Emails abgemahnt werden. Die Adressaten solcher Emails scheinen sich oftmals nicht mehr damit zu begnügen, den unerwünschten elektronischen Werbemüll einfach in den virtuellen Papierkorb zu verbannen. Stattdessen greifen sowohl Privatleute als auch Unternehmer immer öfter zur rechtlichen Keule der Abmahnung, um den Absendern solcher Email-Newsletter beizukommen.
Beitrag von Ein Gewerbetreibender
16.03.2010, 16:21 Uhr
Dass es für Privatleute eine Regelung zum Schutz geben sollte, ist in meinen Augen völlig richtig. Aber dass dieses auch für Erstkorrespondenz zwischen Gewerbetreibenden gilt, zeigt den deutschen Willen zu Überegulation und Innovationshemmung.
Ein Gewerbetreibender wird nur eine seiner Relevanz im Geschäftsumfeld entsprechende Anzahl unnötiger Werbe-Emails bekommen. Die personelle Ausstattung eines Betriebes richtet sich doch auch nach dessen Relevanz ... folglich sollte jeder Gewerbebetrieb in der Lage sein, in der erhaltenen Korrespondenz seine Kunden und Bestands-Lieferanten von allen anderen in einer der Geschäftstätigkeit angemessenen und zumutbaren Zeit trennen zu können.
Wenn Sie ein Geschäft gründen, suchen Sie händeringend nach guten Lieferanten mit innovativen (am besten noch unbekannten) Produkten (mit Riesenpotential)... später verklagen Sie die Masse dann, weil sie Ihnen zu viele Produkte und Dienstleistungen schmackmacht machen wollen. Das ist doch Absurd. Sie sollen sich eher darüber freuen, dass Sie über Produkte, Innovationen und ähnliches ohne eigene Recherche informiert werden. Womöglich von einem kleinen unbekannten aber hochpotenten Lieferanten, der es sich kurz nach der Gründung noch nicht leisten kann zentimeterdicke Kataloge per Post zu verschicken. Einmal über eine Emailvorlage geantwortet, dass man keine weiteren Informationen wünscht, dürfte doch reichen, um einen Abmahnanspruch bei nachfolgender Missachtung zu erwerben.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
@ Jan Quer: Sie können der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner bestimmten Form und kann daher auch per Email erfolgen. Wenn Sie den Newsletter also per Email "kündigen" darf der Empfänger Ihnen ab Zugang der Email keine weiteren... » Weiterlesen
Ist es rechtlich abgesichert, dass wenn ich einer Firma, von der ich den Newsletter erhalte, per Mail den Erhalt von weitere Newslettern untersage? Oder gibt es hierbei rechtliche Probleme?
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Double Opt In hin oder her- ICH verdiene seit letztem Jahr an Email.Newslettern. Ob ich gelickt habe oder nicht (also Eingewillt habe oder auch nicht). Die meisten Email-Versender führen eine Robinson Liste und nach meiner Erfahrung gibt es nur noch wenige Ausnahmen die kein DoubleOptIn... » Weiterlesen
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Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter: nehmen zu von 26.10.2010
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