Leserkommentar zum Artikel LG Bochum: Fehlende Kennzeichnung eines Elektrogeräts ist wettbewerbswidrig

Interessantes Urteil des LG Bochum: Das Gericht hatte (unter anderem) zu klären, ob die fehlende Kennzeichnung eines in Verkehr gebrachten Elektrogeräts i.S.d. § 7 ElektroG wettbewerbswidrig ist.

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fehlende Kennzeichnung

Beitrag von T. Weiler
16.03.2010, 07:40 Uhr

Interessant? Ach ja? Das Urteil ist doch keine Überraschung. Da das ElektroG ganz klar die Identifizierbarkeit des Herstellers bezüglich der späteren Entsorgung etc. vorschreibt, überrascht das Urteil nicht wirklich. War doch klar - um nciht zu sagen: glasklar

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Digitaler Bilderrahmen ? von Herbert Huber, 16.03.2010, 22:43 Uhr

    Ich frage mich, was ein "digitaler Bilderrahmen" ist. Ich kann mir nur analoge Bilderrahmen vorstellen, also aus Metall, Holz, Pappe oder sonstigem Material. Vielleicht kann mir jemand das erklären, wie man aus den "digits" 0 und 1 einen Bilderrahmen machen kann. Halt, jetzt habe ich danach... » Weiterlesen

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