Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Interessantes Urteil des LG Bochum: Das Gericht hatte (unter anderem) zu klären, ob die fehlende Kennzeichnung eines in Verkehr gebrachten Elektrogeräts i.S.d. § 7 ElektroG wettbewerbswidrig ist.
Beitrag von T. Weiler
16.03.2010, 07:40 Uhr
Interessant? Ach ja? Das Urteil ist doch keine Überraschung. Da das ElektroG ganz klar die Identifizierbarkeit des Herstellers bezüglich der späteren Entsorgung etc. vorschreibt, überrascht das Urteil nicht wirklich. War doch klar - um nciht zu sagen: glasklar
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Ich frage mich, was ein "digitaler Bilderrahmen" ist. Ich kann mir nur analoge Bilderrahmen vorstellen, also aus Metall, Holz, Pappe oder sonstigem Material. Vielleicht kann mir jemand das erklären, wie man aus den "digits" 0 und 1 einen Bilderrahmen machen kann. Halt, jetzt habe ich danach... » Weiterlesen
LG Bochum: Fehlende Kennzeichnung eines Elektrogeräts ist wettbewerbswidrig von 15.03.2010
Weitere ähnliche Artikel:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de