Leserkommentar zum Artikel Keine Angaben zu Füllmengen: Anbieter von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker werden abgemahnt

Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker verkaufen. Begründung: Keine oder nur unzureichende Angaben zu den Füllmengen der Produkte.

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Urteil vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08

Beitrag von
10.03.2010, 00:16 Uhr

Hallo,

laut dem Urteil vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08 ist diese Angabe nicht notwendig. Wie sehen Sie das?

Mfg

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Füllmengen / Grundpreise von IT-Recht Kanzlei, 10.03.2010, 07:38 Uhr

    Bitte beachten Sie, dass es bei diesem Urteil (vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08) allein um die Frage ging, ob beim Verkauf von Druckerpatronen Grundpreise anzugeben sind.

  • Ohne Titel von Unbekannt, 01.03.2010, 20:54 Uhr

    Hallo, leider geben auch OEM-Hersteller wie z.B. HP, Brother nicht die Füllmengen an, so dass man gar nicht umhin kommt, den schwarzen Peter an die Originalhersteller weiter zu geben.

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