Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den umsatzsteuerlichen Voraussetzungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen. Der Beitrag wurde uns freundlicherweise durch die [SWA Steuerberatungs GmbH|http://www.s-w-a.de/] zur Verfügung gestellt.

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DDR pur

Beitrag von midas
09.03.2010, 11:32 Uhr

Leider hat das SPD geführte Finanzministerium die Steuerregeln (Schröderregierung etc.) so weltfremd verschärft, dass bei Kenntnis der Sachlage unternehmerisches Wirken in D für Gründer unmöglich erscheint. Gratulation Finanzmielke pur!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Anwaltrechnung als Nachnahme von sarah, 01.05.2012, 11:49 Uhr

    Es ist sehr interessant zu lesen, dass bei elektronischer Übersendung, die UST nicht abzugsfähig ist. Ich frage mich, wie verhält sich der Versand einer Anwaltsrechnung als Nachnahme, auch so etwas habe ich in der Praxis erlebt. Also das Anwaltshonorar wurde per Nachnahme eingefordert. Sehr... » Weiterlesen

  • rechnung per post wird doch auch nur ausgedruckt? von francesca, 25.01.2011, 15:18 Uhr

    wenn ich eine rechnung mit der post verschicke, weil der auftraggeber diese, seit ich umsatzsteuer berechne, nicht mehr als reine spdf-dokument akzeptieren will, drucke ich sie aber ganz genauso einfach nur aus, wie er es vorher mit meinen pdfs getan hat. so tut es also der empfänger auch, wenn ich... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von m.v, 16.12.2009, 08:48 Uhr

    Ist eine Lockerung der Anforderungen an eine Rechnung per email in Sicht? meine Überlegung Rechnung ausschließlich elektronisch zu bearbeiten um damit die Durchlaufzeit (Eingang, Prüfung, Archivierung) zu beschleunigen wird hier schon im Keim erstickt. aber danke für den informativen Beitrag

  • Ohne Titel von m. grelle, 29.06.2009, 10:59 Uhr

    rechnung per email wie will das finanzamt prüfen auf welchem drucker die rechnung ausgedruckt wurde? ist es denn so, das zu jeder rechnung auch der umschlag inkl. poststempel aufbewart werden müsste um nachweisen zu können das die rechnung auf dem postweg erhalten wurde? aber wie ist es wenn ich... » Weiterlesen

  • Es ist noch viel schlimmer von H.Blum, 11.12.2008, 12:34 Uhr

    Als ich mich zum ersten Mal mit dieser Thematik befasst habe, musste ich ganz schnell feststellen, dass den meisten Online-Rechnung-Versendern diese Vorschriften komplett unbekannt sind. Schlimmer noch: Den meisten Empfängern solcher per E-Mail übersendeten Rechnungen ist diese ganze Problematik... » Weiterlesen

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