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Zum 01.03.2010 treten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die den Anbietern sog. "Service-Diensten" einige Neuerungen bescheren. Wichtigste Änderung: Bei Nummern aus dem Rufnummernbereich (0)180 sind nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich die Mobilfunkhöchstpreise anzugeben.
Beitrag von Mia
06.03.2010, 07:04 Uhr
Wie ist das eigentlich bei solchen Showsendungen, wie etwa DSDS oder "unser Star für Olso", wenn die Zuschauer zur Abstimmung über Telefon aufgerufen werden. Zwar werden hier selbstverständlich die Kosten eingeblendet, aber so klitzeklein am unteren Bildrand, dass man schon mit der Nase am Gerät hängen muss, um die Kosten für das Telefonat auch nur erahnen zu können... Ist das rechtmäßig?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Der genannte Powerseller mahnt alle Händler auf allen Portalen ab. Auch wenn nur an einer Stelle die Änderung nicht gegriffen hat. Leider haben wir noch fliegenden Gerichtsstand und es gibt immer noch Richter die nur nach Rechtslage entscheiden. Das UWG gehört gründlichst überarbeitet. Wir hätten... » Weiterlesen
GEIL !! und schon wird man von Irgendwelchen Anwälten eines ebay Händlers "relexim-powerseller" nur deswegen abgemahnt und muss knapp 1.000 !!!! EURO bezahlen weil nicht aus jedem Angebot bei ebay diese Formulierung berichtigt worden ist. So ist Deutschland!
Wir haben eine 0900er Nummer geschaltet. Gilt das dann auch für diesen Dienst?
Super! Das war auch längst überfällig!!! Schließlich haben viele Bürger gar keinen Festnetzanschluss mehr, so dass ständig das schlechte Gefühl und die unbekannte Kostenfrage bleibt, wenn 0180Nummern angerufen werden (müssen). finde die Informationspflicht toll! Endlich mal eine sinnvolle Regelung
Welche Nummern genau fallen unter Servicedienste? Zählen auch allgemeine Festnetznummern einer Firma dazu? Vielen Dank
Was ist eigentlich mit bereits verfassten Handbüchern die Servicenummern enthalten, die über den 01.03.2010 gültig sind. Müssen die umgedruckt werden oder gilt das erst für Sachen die ab dem 01.03 gedruckt werden? Gibts dazu Regelungen?
Ab dem 01.03.2010 dürfen Anrufe bei den Service- Diensten aus dem Mobilfunk nur noch maximal 42 Cent/Minute kosten. Bis dahin (bis 28.02.2010) gelten aber die in der nachfolgenden Tabelle genannten, deutlich höheren Preise: --> http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/86901A.pdf
.. für die Anrufe aus dem Mobilfunknetz X? Diese differieren ja doch teilweise erheblich.
Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten! von 26.02.2010
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