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Privatverkäufer von Waren können sich nicht so einfach aus der Haftung stehlen. Zwar kann ein Privatverkäufer – anders als der gewerbliche Verkäufer - grundsätzlich die Haftung für Mängel an der Kaufsache ausschließen, allerdings gilt dies nicht für die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit einer Kaufsache.
Beitrag von Unbekannt
28.02.2010, 11:44 Uhr
Hallo,
finder sehr viel interessante Inforamtionen hier.
Vielen Dank dafür.
Nun kommt das aber...
Super wäre noch, wenn man die Rechtssprechung auf "Deutsch" hätte, so dass Otto-Normal-Verbraucher diese auch versteht. Oder an konkreten Beispielen, wie man als Privatverkäufer bei z.B. ebay die Mängel und den Gewährleistungsanspruch korrekt angibt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo guten Abend :-) ich habe heute viele Stunden auf Ihrer HP verbracht und viel nützliches und wichtiges gelesen und auch gleich umgesetzt z.B. Mängelansprüche bei privat verkauf.Sie leisten sehr wichtige Dienste! Ganz vielen Dank!
Was Privatverkäufer bei eBay beachten sollten! von 03.12.2007
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