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Bereits in den letzten beiden Wochen informierte die IT-Recht Kanzlei in zwei Teilen darüber, welche Regeln die Veranstalter von Gewinnspielen und Preisausschreiben beachten müssen – insbesondere im Internet. Erfahren Sie heute im dritten und letzten Teil, ob § 4 Nr. 6 UWG europarechtswidrig ist oder ob zwingend jede Koppelung eines Gewinnspiels mit dem Verkauf von Waren wettbewerbswidrig ist.
Beitrag von F. Lindner
24.02.2010, 07:53 Uhr
Die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ist aber ein weites Feld. Wird bei jedem anders gelagert sein, da es subjektiv gesteuert ist. Ob der EuGH den deutschen Gerichten damit einen Gefallen getan hat, bleibt zu bezweifeln. Er hat zwar was geregelt, aber die konkrete Arbeit, sprich die Auslegung, bleibt doch an den anderen hängen.
Gewinnspiel! Preisausschreiben! - Ein Gewinn für alle? – Teil 3 von 19.02.2010
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