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Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.
Beitrag von Hajo Bucheit
20.02.2010, 10:40 Uhr
Dazu eine Anekdote: vor kurzem habe ich in einer ländlichen Arztpraxis erlebt, dass auf dem Ultraschallgerät nicht nur der Name des vor mir behandelten Patienten sichtbar, sondern auch dessen "virtuelle" Patientenakte auf dem Rechner zugänglich war!! Nur soviel zum Thema Datenschutz!
Datenschutz in der Arztpraxis - welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen? von 17.02.2010
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