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<p class="MsoNormal">Bei der Fülle von Gerichtsentscheidungen, die mittlerweile zum Thema "Widerrufsbelehrung bei eBay" ergangen sind, gibt es wohl kaum einen Bereich, der so kontrovers diskutiert und durchentschieden wird, wie das Thema Wertersatzklausel. Nun hat das LG Karlsruhe neuen Zündstoff zu diesem Thema geliefert.
Beitrag von BIKE+
24.09.2008, 16:27 Uhr
Heißt das nun, dass falls ein eBay-Kunde einen Artikel kauft, einen Monat nutzt, vom Widerrufsrecht Gebrauch macht und seinen Kaufpreis vollständig Geld erstattet haben will, diesen auch erhält?
Soll es wettbewerbswidrig sein die zwischenzeitliche Nutzung nicht zu berechnen? Wie soll man dann den Artikel wieder verkaufen können? Als gebrauchter Artikel dürfte man nicht mal mehr den Einkaufspreis erzielen.
Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, dürfte eBay zukünftig den Großteil der gewerblichen Verkäufer verlieren.
LG Karlsruhe bestätigt Abmahnung wegen falscher Wertersatzklausel bei eBay von 11.10.2007
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