Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Bereits letzte Woche informierte die IT-Recht Kanzlei [im ersten Teil dieses Artikels|gewinnspiel-preisausschreiben.html] darüber, welche Gesetze die Veranstalter von Gewinnspielen und Preisausschreiben beachten müssen – insbesondere im Internet. Lesen Sie dazu heute im zweiten Teil, ob es rechtmäßig ist, wenn ein Verkäufer die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Kauf eines Produkts abhängig macht.
Beitrag von Tim W.
14.02.2010, 08:06 Uhr
Bei einem Gewinnspiel steht doch immer nur der zusätzliche Gegenstand im Vordergrund! Also quasi die Waschmaschine, die man gewinnt, wenn man das richtige Los hat. Wie soll den der Fall aussehen, dass sich der Preis mittels Gewinnspiel verringert? Können Sie ein Beispiel nennen? Mir will keiner einfallen:-(
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen
Ich habe so eben einen Anruf von Payback erhalten & eine reise im Wert von 800€ gewonnen & 800€ Urlaubsgeld! Um das Urlaubsgeld steuerfrei zu bekommen muss ich ein Abo bei einer Zeitschrift machen, die mir dann halbjährlich 50€ von meinem Konto abbucht! Klingt etwas unseriös oder?
Was ist denn, wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung kostenlos anbietet und jeder der per Formular diese kostenlose Dienstleistung in Anspruch nimmt am Ende nach sagen wir mal 500 Aufträgen ein Gewinn verlost wird unter all den 500 "Kunden"?
Das alles ist wirklich nicht einfach zu verstehen. Wie ist es denn damit: Payback macht im Moment ein Gewinnspiel im Intert. Hier MUSS man eine Prämie erwerben, damit man einen Gewinncode bekommt. Diesen gibt man dann ein und man erhält irgendeinen Sofortgewinn. Ist dieses also rechtens, dass... » Weiterlesen
den Fall hat es doch vor kurzem gegeben. Anfang des Jahres warb ein grosses Technikunternehmen -gar nicht blöd-damit, dass jeder 10. Einkauf umsonst ist. Hat aber wohl auch dazu geführt, dass Leute in der Hoffnung des Gewinnes kaufen und dann die Ware wieder umgetauscht haben... :)
Also, wenn es so einen "Barcode" auf dem Glas meiner geliebten Schokoladencreme gibt, mittels dem ich online bei enem Gewinnspiel teilnehme kann, ist ihr besagter § 4 Nr. xy UWG tangiert? Interessant, bislang war mir der Unterschied zwischen Preisausschreiben und Gewinnspiel auch noch nicht so... » Weiterlesen
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de