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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie um Verwendung unwirksamer AGB.
Beitrag von Nina G.
13.02.2010, 20:57 Uhr
Zum Thema Abmahnung bzw. zur rechtlichen Vorgehensweise hätte ich eine Frage. Sie schreiben in mehreren Artikeln bzw. Kommentaren, man müsse eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Was versteht man unter "modifiziert"? Um welchen Punkt wird die Unterlassungserklärung hier ergänzt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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Guten Tag , Wir wissen nicht ob wir da richtig sind , Wir haben nix gegen Menschen aber wenn wir abgemaht werden von Thomas Russer durch anwälte wie Reiner Spiske und Gerd -Uwe Maisch in Süßen, dann hört das Spiel auf bei eBay , sein Unterhalt zu verdienen , und mit seiner Familie Glücklich... » Weiterlesen
"Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Abwenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit... » Weiterlesen
Update: Abmahnung Thomas Russer von 10.09.2009
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