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Das Landgericht Köln (Urteil vom 15.09.2009; Az.: 33 O 126/09) hatte in einer aktuellen Entscheidung den Standpunkt vertreten, dass eine Werbung mit einer sog. Echtheitsgarantie auf der Auktionsplattform eBay keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.
Beitrag von Gitti Weber
12.02.2010, 12:20 Uhr
??? Aber wenn der Verkehr doch von der Echtheit der Produkte ausgeht, stellt eine Werbung mit Echtheitsgarantie doch gerade solch eine Selbstverständlichkeit dar und müsste nach dem UWG unzulässig sein! Kann es sein, dass Sie die falschen Passagen des Urteils zitiert haben und der Artikel deshalb nicht rund ist?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Der Antragsgegner grenzt sich nicht mit einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten von LAUTEREN Mitbewerbern ab, er stellt es NICHT so dar, als würden andere lautere Anbieter Fälschungen anbieten und nur er nicht, sondern er grenzt sich von UNLAUTEREN Mitbewerbern ab, und da ist es leider gar keine... » Weiterlesen
LG Köln: Werbung mit Echtheitsgarantie stellt keine unzulässige Werbung dar! von 11.02.2010
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