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Verwendet der Inhaber einer Internetseite unberechtigt Lichtbilder (hier: aus dem Food-Bereich) für die Präsentation seiner Kochrezepte, so ist dieser dem Fotografen zum Schadensersatz verpflichtet. Dessen Wert richtet sich nach der Lizenzanalogie ohne Berücksichtigung der MFM-Honorarempfehlungen.
Beitrag von Ch. Feld
08.02.2010, 06:00 Uhr
So'n Quatsch! Wenn ich schon höre, dass sich der Schadenersatz anhand der "intensiven & exponierten Nutzung" des Food-Fotos orientiert. Was heißt das denn? Richtig - nämlich nix! Da wird einfach etwas nach Gutdünken berechnet und das ist es dann. Als Fotograf zieht man nämlich immer den Kürzeren!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Schadensersatz kann doch dann aber nur der gewerbliche Fotograf verlangen. Ein privater Hobbykoch, der voller Stolz sein Rezept nebst Foto auf einer Plattform für Kochrezepte veröffentlicht, hat wohl keine Handhabe. Geschweige denn wie der Schaden als solches berechnet werden soll.
OLG Hamburg – Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung von Food-Fotos von 04.02.2010
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