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Der Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen.
Beitrag von Alexander B
19.09.2008, 11:40 Uhr
Die erste Urteilsverkündung ist nachvollziehbar, die zweite widerspricht im ersten Anlauf dem üblichen Geschäftsgebahren, seine Werbung platzieren zu dürfen und zu diesem Zweck Kontakte aufzubauen. Hier in diesem Urteil geht es aber offensichtlich um den "Weg", nicht den Inhalt. Hätte der Unternehmer bei dem Fußballverein angerufen, wäre wohl keine Belästigung streigegenständlich gewesen.
BGH zu den Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail von 17.07.2008
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