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Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei nimmt in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe. Diesmal geht es um eine Klausel nach welcher der Verwender (Reisevermittler) seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen ausschließen will.
Beitrag von Unbekannt
04.02.2010, 09:57 Uhr
Was fällt denn unter leichte Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen? Und wer ist der Erfüllungsgehilfe? Bei einer Pauschalreise hätte ich den Reiseführer als Erfüllungsgehilfen der Reisegesellschaft gesehen; aber wenn's sich um eine Vermittlung über das Internet handelt...???
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Gerade diese abstrakte Prüfung kann doch nie auf jeden Einzelfall zutreffen. Daher ist es ganz klar, dass es immer einer Auslegung bedarf; so funktioniert die Juristerei eben. Zu denken, dass man eine Haftung generell ausschließen kann, wenn's um so wichtige Ding wie Leib & Leben geht, ist einfach... » Weiterlesen
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