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Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.
Beitrag von Jole
02.02.2010, 15:54 Uhr
Kurze Rückfrage zu Ihrem Artikel:
Erfolgte fallbezogen die Abmahnung eventuell durch Herrn Rechtsanwalt Alexander Kysucan aus Berlin?
Für diesen Fall hätte ich weitergehende Informationen zu dessen Vorgehens- bzw. Verhaltensweise.
Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen: Sind nach dem KG Berlin wettbewerbswidrig von 22.10.2009
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