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Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.
Beitrag von Unwichtig
02.02.2010, 13:44 Uhr
Das ist alles schön und gut, trotzdem existieren keine Gesetze, die der Schufa verbieten, Einträge ohne "Titel" aufzunehmen.
D.h. es können trotzdem negative Einträge in die Schufa aufgenommen werden, die dann nicht ohne weiteres gelöscht werden können.
Obwohl im Internet einige berichten, dass es ohne Probleme geht, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es nicht der Fall ist. Das Löschen des unberechtigen Eintrages hat bei einem meiner Geschäftspartner ein ganzes Jahr lang gedauert. Die Mitarbeiter der Schufa erklärten, dass sie den unberechtigten Eintrag im System vermerkt haben, das Löschen erfolgt aber automatisch erst nach einem Jahr (bitte nicht mit üblichen 3 Jahren verwechseln).
Man könnte immer noch gegen die andere Seite, die den Eintrag machen ließ, gerichtlich vorgehen und Schadenseratz verlangen, aber dies ist mit weiteren Kosten verbunden und wenn die Firma nicht mehr existiert, dann ......
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comment6,
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"! von 29.01.2008
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