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Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.
Beitrag von Garry Wilhelmy
31.01.2010, 10:25 Uhr
Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem Zeitaufwand!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer Artikel-Detailseite aussehen? Ich sage: Tabellarische Auflistung der Werte mit einer Fußnote zur genauen... » Weiterlesen
EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010) von 04.08.2010
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