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Der BGH hatte mit Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 140/07) entschieden, dass bei einer Werbung für Waren in Preissuchmaschinen (im konkreten Fall froogle.de, jetzt Google Base) die zum Kaufpreis zusätzlich anfallenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden können, sondern bereits in der Übersichtsseite der Preissuchmaschine selbst dargestellt sein müssen. Wir hatten über das Urteil bereits berichtet . Die Entscheidungsgründe des BGH wurden nun veröffentlicht.
Beitrag von Fluggast
25.01.2010, 06:21 Uhr
Mit großem Interesse habe ich Ihre Darstellung der BGH Entscheidung gelesen und frage mich nun, ob es nicht etwas vergleichbares für (Billig)flüge gibt??? Schließlich muss man als Verbraucher erfahrungsgemäß ein bißchen hin & her clicken bis man die Endsumme schwarz auf weiß vor sich sieht. Gibt es in diesem Bereich nicht auch eine solche Darstellungspflicht? Würde mich sehr interessieren und mir höchstwahrscheinlich das Leben vereinfachen! Danke!
Urteil des BGH zu Versandkosten bei Google Base (der Fall froogle.de): Entscheidungsgründe nun veröffentlicht! von 22.01.2010
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