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Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.
Beitrag von anonym
15.01.2010, 13:56 Uhr
Wie verhält es sich bei einem Verkauf von Büchern von Helgoland aus? Dort gelten 0% Umsatzsteuer. Muß bei einem gebundenen Buchpreis von z. B. 9,95 EUR genau dieser berechnet werden oder kann bzw. darf dort sogar nur der Nettopreis von 9,30 EUR (9,95 EUR - 7%) berechnet werden?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
(Ein „Vollsortimenter“ ist ein Buchhändler, über den nicht jedes beliebige Buch bestellt werden kann.) Das ist genau falschherum formuliert. Ein häufiges Problemfeld, das in der FAQ fehlt, sind übrigens noch die "Schulbuchrabatte" (ein sehr fragwürdiges Sonderrecht für die öffentliche Hand... » Weiterlesen
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Für den Laien kann er aufgrund des Fehlens einiger zum Thema gehörender Informationen jedoch etwas irreführend sein (insofern, dass z.B. ein Buchverkäufer nach einer Preisbindung für ein aktuelles Buch sucht, für das keine besteht). Der Artikel... » Weiterlesen
Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei von 16.09.2010
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