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Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert.
Beitrag von Unbekannt
14.01.2010, 16:27 Uhr
Würde mich interessieren, welcher verband/institution in Deutschland tritt für die nicht registrierten uhren als kläger auf?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Vielleicht irgend ein Importeur von EAR-pflichtigen Billig-Geräten, der sich darüber ärgert, daß ausgerechnet die Hersteller der mit üppigsten Margen gehandelten Luxusteile sich nicht an den allgemeinen Kosten beteiligen?
Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wer sich getraut, die Uhrenhersteller abzumahnen.
Diese Vorschrift gehört wohl in den Bereich: "Päpstlicher als der Papst zu sein!" Im Vordergrund steht wohl nur die Möglichkeit einen neuen Abmahngrund zu haben! Völlig irrsinnig!!!
Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt von 05.01.2010
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