Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?:<em> "Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."</em>
Beitrag von Unbekannt
13.01.2010, 19:27 Uhr
zu vorherigem Beitrag:
das wiederum ist Qatsch!
Schon mal was gehört von Preiskonkurenz?
Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren Preisen ganz und gar chancenlos wären und n u r auf ihren eigenen Kosten sitzenbleiben würden.
Das mit der Umlage der eBay-Gebühren auf den Käufer ist völliger Blödsinn, da jeder VK ja wohl errechnen muß, ob überhaupt noch ein Verdienst (bei großem Zeitaufwand) bleibt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Beim Lesen der Kommentare beschleicht mich das Gefühl, daß die Kommentatoren gerne ihre Beiträge lesen.
Das ist doch eh vollkommener Quatsch und sowieso die Lüge schlechthin, dass die ebay Gebühren vom Verkäufer getragen werden.... Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit Auflistung der ebay Provisionen kommt wie das Amen in der Kirche in das Postfach des... » Weiterlesen
Ich glaube, dass es bei der Werbung "die Ebay-Gebühr übernehmen selbstverständlich wir" nur auf das Hintergrund-Wissen des Käufers ankommt. Denn das SELBSTVERSTÄNDLICH kann iSd der Ebay-AGB gemeint sein, also dass klar ist, dass der Verkäufer die Gebühren übernimmt oder aber iSv einer besonderen... » Weiterlesen
Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten? von 08.01.2010
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de