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In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.
Beitrag von dealer2010
10.01.2010, 23:16 Uhr
Hallo,
wie ist dies dann bei einem Set wenn ich z.B. im Set
einmal 30ml und einmal 50 ml habe
oder weiteres Bespiel:
Ein Buch und eine Flüssigkeit mit 200ml.
1. ginge ja noch zusammen zu rechnen mit insg. 80ml und den Grundpreis auf 100ml angeben.
Jedoch wüßte ich nicht wie das bei dem 2 Set gehen sollte und gehe eher davon aus das dies dann unnötig wäre, da dies doch vielömehr den Grundpreis verfälscht, da doch irgendwo das Buch im PReis mit drinen ist.
Hier soll mal einer schlau werden bei dem Gesetz.
Bis bald
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Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten? von 25.06.2008
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