Leserkommentar zum Artikel LG Frankfurt a.M. zur „40 Euro-Klausel“ - einer separaten Vereinbarung in AGB bedarf es für deren Geltung nicht!

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einer kürzlich getroffenen Entscheidung (Urteil vom 04.12.2009; Az.: 3-12 O 123/09) insbesondere darüber zu befinden, ob es einer AGB-rechtlichen Regelung für die von § 357 II 3 BGB geforderten Vereinbarung der sog. „40 Euro- Klausel“ bedarf; ferner war Gegenstand der Entscheidung, ob der Händler auf eBay seinen vorvertraglichen Informationspflichten durch einen Verweis auf die Regelungen in den eBay- AGB nachkommen kann.

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Beitrag von Unbekannt
08.01.2010, 11:16 Uhr

Womit dann endlich mal mit dieser Mär aufgeräumt ist, dass man bei Ebay unbedingt AGB braucht. Bin mal gespannt, was den Rechtsanwälten als nächstes einfällt um den Online-Händlern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit der Angststorie: "Man muss ja unbedingt AGB haben." ist es ja jetzt vorbei...

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