Leserkommentar zum Artikel Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt

Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert.

» Kommentierten Beitrag lesen

Luxusuhren

Beitrag von Unbekannt
06.01.2010, 09:41 Uhr

Diese Vorschrift gehört wohl in den Bereich: "Päpstlicher als der Papst zu sein!" Im Vordergrund steht wohl nur die Möglichkeit einen neuen Abmahngrund zu haben! Völlig irrsinnig!!!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Wer tritt als Kläger auf? von www.hd0.de, 14.01.2010, 21:39 Uhr

    Vielleicht irgend ein Importeur von EAR-pflichtigen Billig-Geräten, der sich darüber ärgert, daß ausgerechnet die Hersteller der mit üppigsten Margen gehandelten Luxusteile sich nicht an den allgemeinen Kosten beteiligen?

  • Kläger? von Unbekannt, 14.01.2010, 16:27 Uhr

    Würde mich interessieren, welcher verband/institution in Deutschland tritt für die nicht registrierten uhren als kläger auf?

  • Und wer mahnt die Uhrenhersteller ab? von Wolfgang Maurer, 13.01.2010, 19:49 Uhr

    Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wer sich getraut, die Uhrenhersteller abzumahnen.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de