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Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert.
Beitrag von Unbekannt
06.01.2010, 09:41 Uhr
Diese Vorschrift gehört wohl in den Bereich: "Päpstlicher als der Papst zu sein!" Im Vordergrund steht wohl nur die Möglichkeit einen neuen Abmahngrund zu haben! Völlig irrsinnig!!!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Vielleicht irgend ein Importeur von EAR-pflichtigen Billig-Geräten, der sich darüber ärgert, daß ausgerechnet die Hersteller der mit üppigsten Margen gehandelten Luxusteile sich nicht an den allgemeinen Kosten beteiligen?
Würde mich interessieren, welcher verband/institution in Deutschland tritt für die nicht registrierten uhren als kläger auf?
Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wer sich getraut, die Uhrenhersteller abzumahnen.
Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt von 05.01.2010
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