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Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.
Beitrag von name
31.12.2009, 10:20 Uhr
comment6,
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Das ist alles schön und gut, trotzdem existieren keine Gesetze, die der Schufa verbieten, Einträge ohne "Titel" aufzunehmen. D.h. es können trotzdem negative Einträge in die Schufa aufgenommen werden, die dann nicht ohne weiteres gelöscht werden können. Obwohl im Internet einige berichten, dass... » Weiterlesen
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"! von 29.01.2008
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